Steuer Informationen

Europäische Union B2B - Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung
Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§4 Nr. 1 Buchstabe b UStG) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet (EU) befördert oder versendet wird und der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat. Der Abnehmer weist seine unternehmerische Tätigkeit durch die Angabe seiner gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer nach. Nach Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer auf Richtigkeit erfolgt der Verkauf und Versand steuerfrei an die Adresse des Unternehmers im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Lieferungen an eine Zweigniederlassung im Inland sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen und erfolgen versteuert.

Anmerkung:
Da unser Shopsystem mögliche steuerbefreite EU Kunden nicht automatisch von steuerpflichtigen EU Kunden unterscheidet, werden alle EU Kunden vorab als steuerpflichtig eingestuft. Sollte sich das als falsch erweisen, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam und senden uns Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer zur Prüfung. Sie bekommen umgehend eine neu kalkulierte Rechnung und sofern Sie bereits vorab bezahlt haben den Differenzbetrag zurück erstattet.

Europäische Union B2C
Lieferungen an Privatpersonen in das übrige Gemeinschaftsgebiet (EU) sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen und erfolgen versteuert.

Drittländer B2C / B2B
Lieferungen an Privatpersonen oder Unternehmen in das Drittlandgebiet (außerhalb der Europäischen Union) gelten als Ausfuhrlieferungen und sind steuerbefreit. Lieferungen an eine Zweigniederlassung im Inland oder innerhalb der Europäischen Union sind keine Ausfuhrlieferungen und und erfolgen versteuert.

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Europäische Union B2B - Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung
Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§4 Nr. 1 Buchstabe b UStG) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet (EU) befördert oder versendet wird und der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat. Der Abnehmer weist seine unternehmerische Tätigkeit durch die Angabe seiner gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer nach. Nach Prüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummer auf Richtigkeit erfolgt der Verkauf und Versand steuerfrei an die Adresse des Unternehmers im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Lieferungen an eine Zweigniederlassung im Inland sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen und erfolgen versteuert.

Anmerkung:
Da unser Shopsystem mögliche steuerbefreite EU Kunden nicht automatisch von steuerpflichtigen EU Kunden unterscheidet, werden alle EU Kunden vorab als steuerpflichtig eingestuft. Sollte sich das als falsch erweisen, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam und senden uns Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer zur Prüfung. Sie bekommen umgehend eine neu kalkulierte Rechnung und sofern Sie bereits vorab bezahlt haben den Differenzbetrag zurück erstattet.

Europäische Union B2C
Lieferungen an Privatpersonen in das übrige Gemeinschaftsgebiet (EU) sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen und erfolgen versteuert.

Drittländer B2C / B2B
Lieferungen an Privatpersonen oder Unternehmen in das Drittlandgebiet (außerhalb der Europäischen Union) gelten als Ausfuhrlieferungen und sind steuerbefreit. Lieferungen an eine Zweigniederlassung im Inland oder innerhalb der Europäischen Union sind keine Ausfuhrlieferungen und und erfolgen versteuert.